11 O 415/07•Landgericht Aachen, 2010-11-17, 11 O 415/07
Full text
Landgericht Aachen — 11 O 415/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 11 O 415/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:1117.11O415.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
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404.513,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2007 zu zahlen;
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ab dem 01.01.2010 bis zum 27.02.2027 monatlich 3.854,95 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils seit dem Dritten eines jeden Monats, und zwar die Rückstände einschließlich Zinsen sofort und die künftig fällig werdenden Zahlungen monatlich im Voraus jeweils bis zum 3. eines jeden Monats.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den gesamten materiellen und immateriellen Schaden zu erstatten, der ihm aus der am 02.12.2002 in der Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie im Haus der Beklagten durchgeführten Operation zukünftig noch erwachsen wird, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.
Die Beklagten werden zudem als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich angefallener Anwaltsvergütung in Höhe von 8.634,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2007 freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 43 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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