8 O 63/11•Landgericht Aachen, 2012-06-05, 8 O 63/11
Full text
Landgericht Aachen — 8 O 63/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 8 O 63/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0605.8O63.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 60% und die Beklagte zu 1) alleine zu 40%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese jeweils selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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