12 O 318/11•Landgericht Aachen, 2012-07-17, 12 O 318/11
Full text
Landgericht Aachen — 12 O 318/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-17
Aktenzeichen: 12 O 318/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0717.12O318.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: BGB § 839; GG Art. 34
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.359,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2010 zu zahlen . Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 837,52 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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