65 KLs 15/13•Landgericht Aachen, 2013-11-21, 65 KLs 15/13
Full text
Landgericht Aachen — 65 KLs 15/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: 65 KLs 15/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:1121.65KLS15.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in 16 Fällen, davon in
vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern,
in einem Fall in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen und in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen,
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
elf Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Ferner trägt er die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
– §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB –
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