66 KLs 16/14•Landgericht Aachen, 2015-03-12, 66 KLs 16/14
Full text
Landgericht Aachen — 66 KLs 16/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-12
Aktenzeichen: 66 KLs 16/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0312.66KLS16.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Normen: StGB § 223 Abs. 1; § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4; § 249 Abs. 1; § 255; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; § 22; § 23; § 25 Abs. 2, § 52 Abs. 1; § 53 Abs. 1; StGB § 54 Abs. 1; § 69; § 69a
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, und wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wird eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
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