1 O 365/14•Landgericht Aachen, 2015-06-25, 1 O 365/14
Full text
Landgericht Aachen — 1 O 365/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-25
Aktenzeichen: 1 O 365/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0625.1O365.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, die beiden Grundschulden, eingetragen zugunsten der Beklagten im Grundbuch von I , Blatt #, Abteilung ##, laufende Nummern ### und ####, über 40.000 DM und 260.000 DM freizugeben, Zug um Zug gegen Zahlung der aktuellen Darlehensbeträge aus den Darlehensverträgen mit den Nummern ##### und ###### in Höhe von insgesamt 106.921,30 €.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Freigabe der in Ziffer 1 bezeichneten Grundschulden in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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