Landgericht Aachen, 2015-06-30, 12 O 482/14

12 O 482/14Cantonal CourtJun 30, 2015

Regest

Schmerzensgeld bei offener Talushalsfraktur, rechtes Sprunggelenk

Full text

Landgericht Aachen — 12 O 482/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-30

Aktenzeichen: 12 O 482/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0630.12O482.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: BGB § 823, § 253

Leitsätze

Schmerzensgeld bei offener Talushalsfraktur, rechtes Sprunggelenk

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.229,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und zwar aus 7.500,00 € seit dem 11.11.2014, aus weiteren 729,23 € seit dem 11.02.2015 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zum Ersatz aller zukünftigen materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden verpflichtet ist, die der Klägerin anlässlich des Unfalles vom 08.08.2014 auf der Bayernrutsche auf dem Öcher Bend in Aachen entstanden sind bzw. künftig noch entstehen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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