1 O 360/15•Landgericht Aachen, 2016-03-24, 1 O 360/15
Full text
Landgericht Aachen — 1 O 360/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-24
Aktenzeichen: 1 O 360/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0324.1O360.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.888,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 15%, der Kläger zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages oder Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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