3 S 162/15•Landgericht Aachen, 2016-05-10, 3 S 162/15
Full text
Landgericht Aachen — 3 S 162/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-10
Aktenzeichen: 3 S 162/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0510.3S162.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 25.11.2015 - Az. 18 C 219/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.281,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 06.06.2015 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C und Kollegen aus 52525 Heinsberg in Höhe von 201,71 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagten zu 73 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 34 % und die Beklagten zu 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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