6 T 81/16•Landgericht Aachen, 2016-09-14, 6 T 81/16
Landgericht Aachen, 2016-09-14, 6 T 81/16
6 T 81/16Cantonal CourtSep 14, 2016
Regest
Der Rechtsanwalt kann die von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geforderten Beratungsleistungen nur in eigener Person erbringen. Beratungsleistungen von Mitarbeitern, die über keine Anerkennung nach den Vorschriften des AGInsO NRW verfügen, reichen auch dann nicht aus, wenn eine Weisungsgebundenheit und Eingebundenheit in den Betrieb des bescheinigenden Rechtsanwalts bestehen.
Full text
Landgericht Aachen — 6 T 81/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-14
Aktenzeichen: 6 T 81/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0914.6T81.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 2 AGInsO NRW
Leitsätze
Der Rechtsanwalt kann die von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geforderten Beratungsleistungen nur in eigener Person erbringen. Beratungsleistungen von Mitarbeitern, die über keine Anerkennung nach den Vorschriften des AGInsO NRW verfügen, reichen auch dann nicht aus, wenn eine Weisungsgebundenheit und Eingebundenheit in den Betrieb des bescheinigenden Rechtsanwalts bestehen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 11.07.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23.06.2016, 92 IK 184/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.