1 O 480/16•Landgericht Aachen, 2017-10-19, 1 O 480/16
Landgericht Aachen, 2017-10-19, 1 O 480/16
1 O 480/16Cantonal CourtOct 19, 2017
Regest
Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fristloser Kündigung eines Forward-Darlehens vor Auszahlung wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer. Keine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs der Bank, wenn das Darlehen hinreichend durch Grundpfandrechte gesichert ist. Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers kein "Verschulden" i.S.d. § 280 BGB.
Full text
Landgericht Aachen — 1 O 480/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 1 O 480/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1019.1O480.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 490, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 280
Leitsätze
Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fristloser Kündigung eines Forward-Darlehens vor Auszahlung wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer.
Keine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs der Bank, wenn das Darlehen hinreichend durch Grundpfandrechte gesichert ist.
Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers kein "Verschulden" i.S.d. § 280 BGB.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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