42 O 118/17•Landgericht Aachen, 2018-02-23, 42 O 118/17
Full text
Landgericht Aachen — 42 O 118/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-23
Aktenzeichen: 42 O 118/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0223.42O118.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: UWG § 3, § 5 a
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben mit einem Testergebnis zu werben, ohne einen Hinweis darauf zu geben, wo der angesprochene Verbraucher Informationen zu den Kriterien, die zu dem Testergebnis geführt haben, finden kann, oder dem Verbraucher diese Kriterien in der Werbung mitzuteilen:
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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