96 Ns 2/98•Landgericht Aachen, 2018-04-30, 96 Ns 2/98
Full text
Landgericht Aachen — 96 Ns 2/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-30
Aktenzeichen: 96 Ns 2/98
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0430.96NS2.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Jugendkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 21.12.2017 (337 Ls 150/17) - soweit es den Angeklagten A betrifft - wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Amtsgericht Aachen vom 24.08.2017 (556 Ds 270/17) zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wird für die Dauer von 6 Monaten vorbehalten.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen.
- §§ 1, 61, 105ff JGG, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 25 Abs. 2, 53 StGB -
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