10 O 112/18•Landgericht Aachen, 2018-09-18, 10 O 112/18
Full text
Landgericht Aachen — 10 O 112/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 10 O 112/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0918.10O112.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 114,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.04.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der ursprünglichen Klageanträge zu 2) und 3) in der Hauptsache erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.