9 O 44/19•Landgericht Aachen, 2019-10-24, 9 O 44/19
Full text
Landgericht Aachen — 9 O 44/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-24
Aktenzeichen: 9 O 44/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1024.9O44.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 80.000 € aus dem Darlehensvertrag mit der Vertragsnummer V ###### zuzüglich vereinbarter Zinsen in Höhe von 4,30% seit dem 01.11.2017 (3440 €) und einen Betrag in Höhe von 42.000 € aus dem Darlehensvertrag mit der Vertragsnummer V 122015.246.114342 zuzüglich vereinbarter Zinsen in Höhe von 4,30% hierauf seit dem 01.12.2017 (1806 €), insgesamt also einen Betrag in Höhe von 127.246 € zuzüglich Zinsen auf 83.440 € seit dem 30.11.2018 und Zinsen auf 43.806 € seit dem 30.12.2018 in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2611,93 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Kosten der Nebenintervention fallen dem Streithelfer zur Last.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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