Landgericht Aachen, 2019-12-19, 9 O 99/16

9 O 99/16Cantonal CourtDec 19, 2019

Full text

Landgericht Aachen — 9 O 99/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-19

Aktenzeichen: 9 O 99/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1219.9O99.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger 108.965,50 US$ zuzüglich Zinsen in Höhe eines Aufschlags von 2 % auf den Zwölfmonats-EURIBOR, höhstens jedoch in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abwiesen.

Von den Gerichtskosten tragen 34% die Beklagte zu 1), 33 % der Kläger und 33 % die Klägerin. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen 66% der Kläger selbst und 34 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen 66% die Klägerin selbst und 34 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen 67 % die Beklagte zu 1) selbst sowie die Klägerin und der Kläger jeweils 16,5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Kläger zu je 50 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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