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52 Ks 5/20•Landgericht Aachen, 2020-04-20, 52 Ks 5/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-20
Aktenzeichen: 52 Ks 5/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0420.52KS5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Das sichergestellte Klappmesser wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte dem Neben- und Adhäsionskläger aufgrund der ihm am 01.10.2019 im Bereich B.-straße 00 - 00 in C zugefügten Körperverletzungshandlungen
und
verpflichtet ist.
Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen.
Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte zu 60 % und der Neben- und Adhäsionskläger zu 40 %.
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