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63 KLs 6/20•Landgericht Aachen, 2020-06-22, 63 KLs 6/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 63 KLs 6/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0622.63KLS6.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
5 (fünf) Jahren und 6 (sechs) Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Von der Strafe sind ein Jahr und drei Monate vorweg zu vollziehen.
Das sichergestellte Bargeld in Höhe von 1.380,00 EUR, die sichergestellten Betäubungsmitteln sowie die zwei asservierten Küchenmesser (Klingenlänge 13 cm und 19 cm) werden eingezogen.
Der Angeklagten trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
‒ angewendete Vorschriften:
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, § 33 BtMG, §§ 73a, 74 StGB ‒
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