1 O 566/02•Landgericht Arnsberg, 2003-11-04, 1 O 566/02
Full text
Landgericht Arnsberg — 1 O 566/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-04
Aktenzeichen: 1 O 566/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:1104.1O566.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.348,40 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit 10.10.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 90% die Beklagte und 10% die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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