5 S 153/09•Landgericht Arnsberg, 2010-05-12, 5 S 153/09
Full text
Landgericht Arnsberg — 5 S 153/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 5 S 153/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0512.5S153.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schmallenberg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 493,00 Euro (in Worten: vierhundertdreiundneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückge-wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 33 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 21 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 79 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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