I-4 O 72/10•Landgericht Arnsberg, 2010-10-07, I-4 O 72/10
Full text
Landgericht Arnsberg — I-4 O 72/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-07
Aktenzeichen: I-4 O 72/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1007.I4O72.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, 9.895,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 sowie weitere Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.099,00 € an den Kläger zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger den Schaden in Form der Leitungsverluste für den Strom aus seiner Photovoltaikanlage am Standort „A-Straße ##“ in #### A ersetzen muss, der durch die Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt „A-Straße 32“ gegenüber einem Anschluss am Hausanschluss „A-Straße 41“ entsteht.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 % und der Kläger zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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