Landgericht Arnsberg, 2011-05-04, 3 S 1/11

3 S 1/11Cantonal CourtMay 4, 2011

Full text

Landgericht Arnsberg — 3 S 1/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-04

Aktenzeichen: 3 S 1/11

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0504.3S1.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 01.12.2010 (15 C 55/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.617,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 388,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 10 % und der Beklag-te zu 90 %; die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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