Landgericht Arnsberg, 2015-01-21, 3 S 210/14

3 S 210/14Cantonal CourtJan 21, 2015

Full text

Landgericht Arnsberg — 3 S 210/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-21

Aktenzeichen: 3 S 210/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0121.3S210.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 22.09.2014 (Az.: 3 C 210/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagte 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 170,18 € festgesetzt.

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