2 O 365/13•Landgericht Arnsberg, 2016-05-15, 2 O 365/13
Full text
Landgericht Arnsberg — 2 O 365/13 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-15
Aktenzeichen: 2 O 365/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0515.2O365.13.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Klageantrag zu a) des Inhalts, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag mit 409.925,97 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Höhe des mit dem Klageantrag zu a) geltend gemachten Anspruchs bleibt dem Betragsverfahren vorbehalten.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger nach Regulierung durch diesen, sämtliche weiteren Schäden aus dem Brandschadenereignis vom 31.01.2013, Hauptstraße 1 c in 57392 Schmallenberg, Wohn- und Werkstattgebäude Reinhold Pieper, zu ersetzen.
Die Entscheidung über den Klageantrag zu c) sowie über die Kosten bleibt dem Betragsverfahren bzw. dem Schlussurteil vorbehalten.
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