2 O 254/16•Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 254/16
Full text
Landgericht Arnsberg — 2 O 254/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 2 O 254/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O254.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 23.063,01 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes für gefahrene 27.400 km in Höhe von 2.527,70 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw A, Baujahr #### mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ######;
es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Pkws in Verzug befindet;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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