Landgericht Arnsberg, 2017-11-21, 2 KLs-410 Js 250/17-24/17

2 KLs-410 Js 250/17-24/17Cantonal CourtNov 21, 2017

Full text

Landgericht Arnsberg — 2 KLs-410 Js 250/17-24/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-21

Aktenzeichen: 2 KLs-410 Js 250/17-24/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:1121.2KLS410JS250.17.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte W wird wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben ( 7 ) Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte T wird wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von

sechs ( 6 ) Jahren

verurteilt.

Hinsichtlich des Angeklagten W wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 29.500 € und hinsichtlich des Angeklagten T die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 18.500 € angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

– §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, 239 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73c, 73d StGB, Art. 316h EGStGB –

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