2 O 186/16•Landgericht Arnsberg, 2018-01-08, 2 O 186/16
Full text
Landgericht Arnsberg — 2 O 186/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-08
Aktenzeichen: 2 O 186/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0108.2O186.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die von den glasierten Dachpfannen auf dem Gebäude seines Hausgrundstücks A-Straße ##, ##### O1, ausgehende Blendwirkung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, soweit das Haus der Kläger B-Straße ##, ##### O1, mit einer Leuchtdichte von 100.000 cd/m² oder höher betroffen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- €. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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