1 O 326/18•Landgericht Arnsberg, 2019-07-03, 1 O 326/18
Full text
Landgericht Arnsberg — 1 O 326/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-03
Aktenzeichen: 1 O 326/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0703.1O326.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.087,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.940,53 € seit dem 19.07.2018 und aus 8.146,96 € seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,17 € und weitere Auslagen in Höhe von 11,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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