Landgericht Bielefeld, 2001-05-29, 20 S 129/01

20 S 129/01Cantonal CourtMay 29, 2001

Full text

Landgericht Bielefeld — 20 S 129/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-29

Aktenzeichen: 20 S 129/01

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2001:0529.20S129.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 2) (zugleich Nebenin-tervenientin des Beklagten zu 1) wird -unter Zurückweisung der Berufung des Klägers- das am 1.2.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Von den außergerichtlichen Kosten der I. Instanz tragen der Klä-ger 4/5, der Beklagte zu 1) 1/5; die Kosten des Nebeninterve-nienten trägt der Kläger.

Die Gerichtskosten trägt der Kläger alleine.

Die Kosten der Berufung und der Anschlussberufung trägt der Klä-ger.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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