20 S 129/01•Landgericht Bielefeld, 2001-05-29, 20 S 129/01
Full text
Landgericht Bielefeld — 20 S 129/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-29
Aktenzeichen: 20 S 129/01
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2001:0529.20S129.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 2) (zugleich Nebenin-tervenientin des Beklagten zu 1) wird -unter Zurückweisung der Berufung des Klägers- das am 1.2.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten der I. Instanz tragen der Klä-ger 4/5, der Beklagte zu 1) 1/5; die Kosten des Nebeninterve-nienten trägt der Kläger.
Die Gerichtskosten trägt der Kläger alleine.
Die Kosten der Berufung und der Anschlussberufung trägt der Klä-ger.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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