Landgericht Bielefeld, 2007-02-14, 25 O 105/06

25 O 105/06Cantonal CourtFeb 14, 2007

Full text

Landgericht Bielefeld — 25 O 105/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 25 O 105/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0214.25O105.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversiche-rungsvertrag, Nr. 0039/07 440 749 E 00, mit der zum 01.03.2004 festgesetz-ten Versicherungsprämie in Höhe von monatlich 641,02 € fortbesteht – zuzüg-lich für die ursprüngliche Versicherungstarifsgruppe seitdem erfolgter ord-nungsgemäßer Erhöhungen – und der Rücktritt der Beklagten vom 26.07.2004 unwirksam ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.420,46 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2006;

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 205,94 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2004.

  4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von der Zah-lung außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 305,95 € freizustellen;

  5. Im Übrigen wird die Klage im Hinblick auf den weitergehenden Zinsanspruch abgewiesen.

  6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 7.467,80 € zu tragen.

  7. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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