4 O 522/05•Landgericht Bielefeld, 2007-09-25, 4 O 522/05
Full text
Landgericht Bielefeld — 4 O 522/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-25
Aktenzeichen: 4 O 522/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0925.4O522.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 06.08.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Ge-samtschuldner den vergangenen und künftigen materiellen Schaden zu erset-zen, den dieser aufgrund der fehlerhaften Behandlung vom 02.08.-04.08.2004 noch erleidet, sofern Ansprüche aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21,6 % und die Beklagten zu 78,4 % als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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