Landgericht Bielefeld, 2007-11-05, 8 O 205/07

8 O 205/07Cantonal CourtNov 5, 2007

Full text

Landgericht Bielefeld — 8 O 205/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-05

Aktenzeichen: 8 O 205/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:1105.8O205.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

das Ladenlokal (Eisdiele) im Hause T., gelegen im Erdgeschoss, zur Größe von 95 m² nebst einem Keller zur Größe von 41,58 m² und einer Küche im Keller zur Größe von 32,80 m²;

eine Dachgeschosswohnung, bestehend aus 6 Zimmern zur Größe von insge-samt 54,05 m², einer Dusche und einer Toilette zur Größe von 12,30 m² und dem dazugehörigen Kellerraum Nr. 5 zur Größe von 6,78 m²;

eine Wohnung gelegen im 4. Obergeschoss, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Kü-che und einem Bad, zur Größe von 75,00 m² und dem dazugehörigen Keller-raum Nr. 7 zur Größe von 7,00 m²,

geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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