4 O 413/06•Landgericht Bielefeld, 2008-12-23, 4 O 413/06
Full text
Landgericht Bielefeld — 4 O 413/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-23
Aktenzeichen: 4 O 413/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:1223.4O413.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger für den von ihm erlittenen Gesundheitsschaden anlässlich der Fehlbehandlung in der Zeit von 1997 bis 1999 ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 30.04.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 25.762,64 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 30.04.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und zu 2) verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen Schäden anlässlich der Fehlbehandlung in der Zeit von 1997 bis 1999 zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen. Darüber hinaus wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger auch sämtliche weitere derzeit nicht voraussehbare immateriellen Schäden anlässlich der Fehlbehandlung in der Zeit von 1997 bis 1999 zu ersetzen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.044,00 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 30.04.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1) zu 82 % und die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu 18 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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