5 O 210/09•Landgericht Bielefeld, 2009-10-21, 5 O 210/09
Full text
Landgericht Bielefeld — 5 O 210/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 5 O 210/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1021.5O210.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Pferdes „D.“, Wallach, LB-Nummer xxx.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pferdes „D.“ seit dem 15.05.2009 in Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2009 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10 %.
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