3 O 222/09•Landgericht Bielefeld, 2010-02-03, 3 O 222/09
Full text
Landgericht Bielefeld — 3 O 222/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-03
Aktenzeichen: 3 O 222/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0203.3O222.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landgericht Bielefeld
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.510,00 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 06.06.2009 Zug um Zug gegen Übergabe und Über-
eignung des PKW Audi A4 Avant, Fahrzeug-Identnummer:
xxx zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des
vorstehend bezeichneten Fahrzeugs PKW Audi A4 Avant,
Fahrzeug-Identnummer: xxx seit dem 06.06.
2009 in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die
Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages,
ihr bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die
Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu
vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte
vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
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