Landgericht Bielefeld, 2010-02-03, 3 O 222/09

3 O 222/09Cantonal CourtFeb 3, 2010

Full text

Landgericht Bielefeld — 3 O 222/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-03

Aktenzeichen: 3 O 222/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0203.3O222.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landgericht Bielefeld

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.510,00 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 06.06.2009 Zug um Zug gegen Übergabe und Über-

eignung des PKW Audi A4 Avant, Fahrzeug-Identnummer:

xxx zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des

vorstehend bezeichneten Fahrzeugs PKW Audi A4 Avant,

Fahrzeug-Identnummer: xxx seit dem 06.06.

2009 in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die

Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages,

ihr bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die

Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu

vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.