15 O 86/10•Landgericht Bielefeld, 2010-11-23, 15 O 86/10
Full text
Landgericht Bielefeld — 15 O 86/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 15 O 86/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1123.15O86.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6.Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.569,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.
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