9 O 127/09•Landgericht Bielefeld, 2010-12-28, 9 O 127/09
Full text
Landgericht Bielefeld — 9 O 127/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-28
Aktenzeichen: 9 O 127/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1228.9O127.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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1 Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2008 zu zahlen.
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2 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern auch die über den Vorschuss in Höhe von 7.000,- € hinausgehenden Mängelbeseitigungskosten zu erstatten, die für die Beseitigung der Mängel an dem Verblendmauerwerk des Hauses B. xx in H. erforderlich sind.
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3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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4 Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 74 % und die Beklagte zu 26 %. In diesem Umfang tragen die Kläger auch die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin. Im Übrigen trägt die Nebenintervenientin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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5 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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