5 O 92/10•Landgericht Bielefeld, 2011-01-19, 5 O 92/10
Full text
Landgericht Bielefeld — 5 O 92/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-19
Aktenzeichen: 5 O 92/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0119.5O92.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.09.2010, Az.: 5 O 92/10, bleibt aufrechterhalten, jedoch mit der Maßgabe, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 365,32 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist bezüglich der Duldungsansprüche gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- € je auszubauenden Zählers, bezüglich des Zahlungsanspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Eine Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheiten fortgesetzt werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.