12 O 16/11•Landgericht Bielefeld, 2011-04-14, 12 O 16/11
Full text
Landgericht Bielefeld — 12 O 16/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 12 O 16/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0414.12O16.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen wie nachfolgend abgebildet, mit Testergebnissen der Stiftung Warentest für die auf www.e.de angebotenen Produkte ohne Angabe des Qualitätsurteils und mit den Aussagen: „Nutzen Sie das enorme Sparpotenzial von www.e.de, Stiftung Warentest Juli 2010. Nach 2008 und 2009 auch 2010 Sieger in der Stiftung Warentest! Hervorragende Qualität und massive Ersparnisse von 90 %“ zu werben bzw. werben zu lassen:
Weitere Neuigkeiten:
a) Stiftung Warentest Sieger
„Nutzen Sie das enorme Sparpotenzial von www.e.de“ Stiftung Warentest Juli 2010. Nach 2008 und 2009 und 2010 Sieger in der Stiftung Warentest ! Hervorragende Qualität und massive Ersparnis von 90 %.
E.de Patrone: Note Stiftung Warentest*
Ersparnisse**
HP 363 XL Schwarz 2,5 90%
Epson T0711 2,6 80%
Epson T0712 2,6 70%
Epson T0713 2,6 70%
Epson T0714 2,6 70%
- Schulnote für die Qualität unserer Ausdrucke
** Garantierte Ersparnis gegenüber Originalpatrone
http://www.e.de/kw/1030/testsieger
- Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 200,-- € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- € vorläufig
vollstreckbar.
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