1 O 51/10•Landgericht Bielefeld, 2011-11-11, 1 O 51/10
Full text
Landgericht Bielefeld — 1 O 51/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-11
Aktenzeichen: 1 O 51/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1111.1O51.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.082,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 28 % und der Beklagte 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert: 74.081,93 € (29.955,46 € + 44.126,47 €)
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