9 O 333/10•Landgericht Bielefeld, 2012-02-21, 9 O 333/10
Full text
Landgericht Bielefeld — 9 O 333/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-21
Aktenzeichen: 9 O 333/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0221.9O333.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 11.275,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewei-ligen Basiszinssatz aus 20.072,00 € für die Zeit vom 1. Dezember 2010 bis zum 26. Juni 2011 und aus 11.275,06 € ab dem 27. Juni 2011 zu zah-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden.
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