16 O 42/12•Landgericht Bielefeld, 2012-06-20, 16 O 42/12
Full text
Landgericht Bielefeld — 16 O 42/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-20
Aktenzeichen: 16 O 42/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0620.16O42.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Verfügungsbeklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr wie folgt zu werben:
„Schüßler-Salze von Pflüger
Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“,
wenn dies geschieht wie in der diesem Urteil als Anlage I beigefügten Anlage zur Antragsschrift.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
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