Landgericht Bielefeld, 2012-09-05, 18 O 89/12

18 O 89/12Cantonal CourtSep 5, 2012

Full text

Landgericht Bielefeld — 18 O 89/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-05

Aktenzeichen: 18 O 89/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0905.18O89.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 812,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden.

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