4 O 135/09•Landgericht Bielefeld, 2012-12-04, 4 O 135/09
Full text
Landgericht Bielefeld — 4 O 135/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-04
Aktenzeichen: 4 O 135/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:1204.4O135.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.04.2009 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger für das Kind A. B., geboren am xx.xx.2007, bis zum Eintritt der Volljährigkeit am xx.xx.2025, monatlich im voraus, beginnend mit dem Monat Januar 2009, Unterhaltsschadensersatz in Höhe von 240% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Regelbetragsverordnung abzüglich des jeweiligen gesamten Kindergeldes zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 7.511,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin zu 1) sämtliche weiteren materiellen und derzeit nicht voraussehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der fehlerhaften Behandlung im Jahr 2005 entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit diese nicht bereits mit den Klageanträgen zu 1) bis 4) abgegolten sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 59% und die Beklagten 41%.
Das Urteil ist für beiden Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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