6 O 656/11•Landgericht Bielefeld, 2013-03-12, 6 O 656/11
Full text
Landgericht Bielefeld — 6 O 656/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 6 O 656/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0312.6O656.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen Betrag von 27.481,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 36 % der Kläger, zu 64 % der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor entsprechend Sicherheit leistet.
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