16 O 57/12•Landgericht Bielefeld, 2013-12-11, 16 O 57/12
Full text
Landgericht Bielefeld — 16 O 57/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: 16 O 57/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1211.16O57.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.870,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.780,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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