6 O 195/13•Landgericht Bielefeld, 2013-12-19, 6 O 195/13
Full text
Landgericht Bielefeld — 6 O 195/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: 6 O 195/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1219.6O195.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 2.) wird - neben dem Beklagten zu 1.) - als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 554.674,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2013 zu zahlen.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 47% und darüber hinaus der Beklagte zu 2.) zu weiteren 47%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) trägt die Klägerin zu 11% und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu 6 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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