6 O 71/13•Landgericht Bielefeld, 2014-09-01, 6 O 71/13
Full text
Landgericht Bielefeld — 6 O 71/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-01
Aktenzeichen: 6 O 71/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0901.6O71.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 2.544,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.10.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin zu 1) von Anwaltskosten des Herrn Rechtsanwalt S. in Höhe von 360,57 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) sowie die Beklagte zu jeweils 35 %, der Kläger zu 2) und die Klägerin zu 3) zu jeweils 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin zu 1), der Kläger zu 2) sowie die Klägerin zu 3) dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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