Landgericht Bielefeld, 2014-09-01, 6 O 71/13

6 O 71/13Cantonal CourtSep 1, 2014

Full text

Landgericht Bielefeld — 6 O 71/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-01

Aktenzeichen: 6 O 71/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0901.6O71.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 2.544,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.10.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin zu 1) von Anwaltskosten des Herrn Rechtsanwalt S. in Höhe von 360,57 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) sowie die Beklagte zu jeweils 35 %, der Kläger zu 2) und die Klägerin zu 3) zu jeweils 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin zu 1), der Kläger zu 2) sowie die Klägerin zu 3) dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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