9 O 34/16•Landgericht Bielefeld, 2016-02-23, 9 O 34/16
Full text
Landgericht Bielefeld — 9 O 34/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-23
Aktenzeichen: 9 O 34/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0223.9O34.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 28.01.2016 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.