8 O 473/15•Landgericht Bielefeld, 2016-07-20, 8 O 473/15
Full text
Landgericht Bielefeld — 8 O 473/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: 8 O 473/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0720.8O473.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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- Klage und Widerklage werden abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 8 %, der klagende Landkreis zu 92 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % abwenden, wenn ich die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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- Der Streitwert wird auf 24.128,57 € festgesetzt.
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